Rechtliche Hinweise / Behandlungskosten / Behandlungsablauf

Ärztliche Verordnung

Voraussetzung für eine Behandlung durch Epithelia ist eine ärztliche Verordnung, welche beim Haus-, Heim- oder Spitalarzt eingeholt wird. Bitte sprechen Sie sich in jedem Fall mit Ihrer zuständigen ärtzlichen Person über die weitere Wundbehandlung ab.

Behandlungskosten

Die Kosten für die ambulante Behandlung werden zum grössten Teil von den Krankenkassen bzw. von der Unfallversicherung übernommen. In einzelnen Fällen ist es von Vorteil, vor der Behandlung, mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten. Ansonsten erfolgt die Leistungsabrechnung gemäss dem Tarifvertrag Santé Suisse.

Einzelne Materialien (z.b. Instrumente, Hautpflegeprodukte, Wundspüllösungen usw.) werden den Klienten*innen direkt in Rechnung gestellt. Im Vorfeld werden die Klienten*innen über die Kosten transparent informiert.

Neu gilt ab 1. April 2018 im Kanton Bern eine Patientenbeteiligung für ambulante Pflegeleistungen für alle Personen über 65 Jahre. Die Patientenbeteiligung beträgt maximal CHF 15.95 pro Tag und ist abhängig vom zeitlichen Einsatz der ambulanten Pflegeleistungen. Von der Patientenbeteiligung ausgenommen sind:

  • Klienten*innen im Erwerbsalter
  • Kinder und Jugendliche

Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen können die in Rechnung gestellte Patientenbeteiligung geldtend machen. Anlaufstelle für Fragen und Eingaben ist die zuständige AHV-Zweigstelle.

Alters- und Pflegeheime

Im Vorfeld der Behandlung/Beratung muss zwingend mit der Krankenkasse abgeklärt werden, ob die Leistungen übernommen werden oder nicht. Falls die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert, müssen die Kosten entweder vom Heim selber, von der behandelnden Person oder deren Angehörigen selbst bezahlt werden. Eine Behandlung/Beratung im Heim findet auf Mandatsbasis - die Behandlung wird bis zum Wundverschluss begleitet, in dem kontinuierlich Wundvisiten sowie Rapporte stattfinden.

Spitexorganisationen

Die Behandlungs- und Beratungskosten können direkt via Krankenkasse über die "ärztliche Verordnung der Pflege ambulant oder zu Hause" verrechnet werden. Die Leistungsabrechnung erfolgt gemäss dem Tarifvertrag Santé Suisse. Die Dienstleistungen finden auf Mandatsbasis statt und können somit von Fall von Fall zeitlich variieren. In der Praxis bedeutet dies, dass Epithelia Fälle begleitet und Verlaufskontrollen durchführt oder die Spitexorganisation die Wundbehandlung komplett abdelegiert.

Vorgehen für Behandlung

  • Kontaktaufnahme
  • Anamnese und Beurteilung der Wundsituation
  • Ärztliche Verordnung für die Wundtherapie bei Ihrem Haus-, Heim- oder Spitalarzt einholen
  • Abklärungen mit Ihrer Krankenkasse bezüglich Kostenübernahme treffen
  • Wundbehandlungsprozedere in Zusammenarbeit mit der an der Behandlung beteiligter ärztlichen Person beschliessen
  • Termine für Wundbehandlung planen und durchführen (in der Regel 2-3x wöchentlich)
  • Abschluss der Behandlung und Bericht an die verantwortliche ärztliche Person
  • Weiterführende Beratung der Klienten*innen (Vor- / Nachsorge, pflegerische Tipps)